Inhalt der Website: Rechtsanwältin Diana Honegger berät und vertritt Sie in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Vertragsrechts und Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis) und darf keine von Ihnen erhaltenen Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben.
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Ab dem 1. April 2004 werden Gewaltdelikte, die in häuslichen Gemeinschaften begangen werden, nicht mehr nur auf Antrag des Opfers, sondern von Amtes wegen verfolgt. Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten, aber auch gegen hetero- oder homosexuelle LebenspartnerInnen werden künftig also nicht mehr als reine Privatangelegenheit angesehen, sondern der Staat hat von sich aus eine Strafverfolgung einzuleiten, wenn er von einem solchen Delikt erfährt. Die Einführung der Offizialmaxime wird mit der Möglichkeit verbunden, dass das Verfahren auf Gesuch des Opfers provisorisch für sechs Monate eingestellt werden kann. Widerruft das Opfer die Zustimmung zur provisorischen Einstellung während dieser Frist, wird das Verfahren unverzüglich wieder aufgenommen.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.