Inhalt der Website: Rechtsanwältin Diana Honegger berät und vertritt Sie in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Vertragsrechts und Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis) und darf keine von Ihnen erhaltenen Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben.
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Der Bundesrat hat eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde beschlossen. Diese Regelung ist Teil der revidierten Tierseuchenverordnung (http://www.betv.admin.ch). Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Ab 2006 müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden. Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 geboren sind, können noch bis zum 31. Dezember nach den kantonalen Vorschriften gekennzeichnet und registriert werden. Einzig Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 mit einer deutlich lesbaren Tätowierung versehen worden sind, müssen nicht neu mit einem Chip gekennzeichnet werden. Sie müssen aber ebenfalls registriert werden. Dies gilt auch für Hunde, die bereits mit einem Chip markiert sind.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.