Inhalt der Website: Rechtsanwältin Diana Honegger berät und vertritt Sie in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Vertragsrechts und Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis) und darf keine von Ihnen erhaltenen Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben.
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Wer ab 1. Dezember 2005 den Führerausweis erwerben will, erhält diesen nach bestandener Prüfung erst mal für drei Jahre auf Probe. Während dieser Probezeit müssen im Rahmen der sogenannten Zweiphasenausbildung obligatorisch zwei eintägige Weiterbildungskurse absolviert werden. Erst danach wird der definitive Führerschein ausgestellt. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb des Führerausweises sollen helfen, die Zahl der Verkehrsunfälle bei den 18- bis 24-jährigen Lenkerinnen und Lenkern zu reduzieren.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.