Inhalt der Website: Rechtsanwältin Diana Honegger berät und vertritt Sie in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Vertragsrechts und Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis) und darf keine von Ihnen erhaltenen Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben.
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Seit 1. Juli 2007 ist nArt. 28b ZGB in Kraft.
Er bietet eine neue Form des Schutzes vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen.
Er ermöglicht das Erwirken des Verbots, dass die verletzende Person
- sich der klagenden annähert oder sich in einem bestimmten Umkreis ihrer Wohnung aufhält;
- sich an bestimmten Orten, wie bestimmten Strassen oder Plätzen oder Quartieren aufhält;
- mit der klagenden Person Kontakt aufnimmt (telefonisch, schriftlich, elektronisch) oder sie in anderer Weise belästigt.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.