Inhalt der Website: Rechtsanwältin Diana Honegger berät und vertritt Sie in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Vertragsrechts und Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis) und darf keine von Ihnen erhaltenen Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben.
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Im kantonalen Veterinärgesetz ist unter IX. ist die Hundehaltung geregelt.
Die Registrierung und Kontrolle obliegt den Gemeinden, welche ermächtigt sind, weitere Bestimmungen zu erlassen.
Ein Hund kann bei Anzeichen von Verhaltensauffälligkeit einer Wesenprüfung unterzogen werden.
Es besteht ein differenzierter Massnahmekatalog zur Sicherung gefährlicher Hunde. Die Massnahmen gehen von der Anordnung des Besuchs von Kursen/Ausbildungen durch den Halter, über die Maulkorb und Leinenpflicht bis zum entschädigungslosen Töten des Tieres.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.