Inhalt der Website: Rechtsanwältin Diana Honegger berät und vertritt Sie in Fragen des Zivilrechts, Strafrechts, Vertragsrechts und Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Als Rechtsanwalt unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis) und darf keine von Ihnen erhaltenen Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben.
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Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach Vereinbarung. Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung, ist ein übliches Honorar geschuldet.
Grundsätzlich sind der Zeitaufwand sowie Bedeutung und Schwierigkeit des Mandates für die Honorierung massgebend.
Hinzu treten Auslagen für Kopien, Kilometerentschädigungen, Telefonate und anderes.
Erkundigen Sie sich nach den konkreten Kosten und Tarifen.
Nach den Empfehlungen des Bündnerischen Anwaltsverbandes ist der Anwalt aufgefordert, angemessene Honorarvorschüsse zu verlangen und regelmässig Zwischenabrechnungen zu erstellen.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.