Honorar

Wir informieren Sie gerne beim ersten Gespräch über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten. Sämtliche anwaltlichen Tätigkeiten sind kostenpflichtig, auch das Erstgespräch und Recherchen. Zum Anwaltshonorar hinzu kommen eine Kleinstspesenpauschale, Reisekosten und die Mehrwertsteuer.

Als üblich gilt ein Stundenansatz zwischen CHF 210.– und 270.–.

Es kann ein einmaliger Interessenswertzuschlag verlangt werden. Zum Beispiel beträgt beim einem Interessenwert von CHF 10'000.– bis 50'000.– der Zuschlag CHF 500.– bis 2'500.–.

Die Kleinstspesenpauschale beträgt 3% der Honorarsumme.

Eine Person, welche auf dem Existenzminimum lebt, kann für die Finanzierung eines nicht aussichtslosen Prozesses die unentgeltliche Prozessführung beantragen. Ist sie zur Prozessführung auf eine Rechtsvertretung angewiesen, kann ihr auch ein unentgeltlicher Anwalt bestellt werden. Die Kosten und Gebühren werden vom Kanton jedoch nur bevorschusst und sie müssen später eventuell erstattet werden.

Streitigkeiten im Familienrecht können in der Regel nicht versichert werden. Einige Versicherungen bieten immerhin mit einer Rechtsschutzversicherung eine Rechtsberatung für Personen-, Familien- und Erbrecht bis maximal CHF 500.– pro Fall und Kalenderjahr an.